Urheberrecht, Bildrechte & unzulässige Motive
Diese Seite erklärt verständlich, worauf es bei Kundenvorlagen, Rechten Dritter, problematischen Motiven und dem Schutz eigener Entwürfe ankommt.
Übersicht und weitere Rechtstexte:
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Widerruf / Verbraucherhinweise
1. Kundenvorlagen und Rechte Dritter
Wenn du Bilder, Logos, Texte, Grafiken, Schriftzüge, Motive oder sonstige Vorlagen zur Verfügung stellst, solltest du sicher sein, dass du sie für den gewünschten Auftrag auch verwenden und bearbeiten lassen darfst.Je nach Vorlage können nicht nur Urheberrechte, sondern auch Markenrechte, Namensrechte, Persönlichkeitsrechte oder sonstige Rechte Dritter betroffen sein. Das gilt besonders bei Logos, Band- und Vereinszeichen, geschützten Symbolen, Bildern aus dem Internet, Fotos fremder Fotografen, Prominentenfotos oder markenbezogenen Motiven.
Luderbein übernimmt keine umfassende rechtliche Einzelfallprüfung sämtlicher eingereichten Vorlagen. Wenn du dir unsicher bist, sollte die gewünschte Nutzung vor der verbindlichen Beauftragung geklärt werden.
2. Offensichtlich problematische Motive
Offensichtlich rechtswidrige, strafbare oder sonst klar bedenkliche Inhalte werden nicht bearbeitet. Dazu gehören insbesondere verfassungsfeindliche Symbole, strafrechtlich relevante Kennzeichen oder andere Motive, deren Unzulässigkeit auf der Hand liegt.Politische, parteibezogene oder weltanschaulich polarisierende Motive können grundsätzlich abgelehnt werden und unterliegen einer Einzelfallentscheidung.
3. Eigene Entwürfe und kreative Leistungen von Luderbein
Wenn Luderbein selbst Entwürfe, Layouts, Motive, Gestaltungen oder sonstige kreative Ausarbeitungen erstellt, bleiben diese geistige Leistungen von Luderbein, soweit nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde.Solche Entwürfe und Gestaltungen sind im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften geschützt, soweit die jeweiligen gesetzlichen Voraussetzungen vorliegen. Sie dürfen deshalb nicht ohne Zustimmung übernommen, vervielfältigt, weiterverwendet oder anderweitig verwertet werden.
4. Zweckgebundene Bearbeitungserlaubnis für Kundenvorlagen
Für die Durchführung des konkreten Auftrags räumst du Luderbein die erforderliche, nicht ausschließliche und zweckgebundene Erlaubnis ein, übermittelte Vorlagen zu nutzen, zu speichern und technisch zu bearbeiten.Dazu können insbesondere Motivvorbereitung, Größenanpassung, Kontrastoptimierung, Freistellung, Umwandlung in gravur- oder druckgeeignete Daten, Fertigung sowie die Abstimmung mit dir gehören.
Diese Erlaubnis gilt nur, soweit sie für Vorbereitung, Bearbeitung und Durchführung des konkreten Auftrags erforderlich ist.
5. Technische Bearbeitung und mögliche externe Tools
Übermittelte Bilddateien oder Vorlagen können im Rahmen der Auftragsbearbeitung technisch aufbereitet werden. Je nach Arbeitsweise können dafür geeignete Software oder externe technische Dienste eingesetzt werden, soweit dies für den konkreten Auftrag erforderlich ist.Eine KI-gestützte Bearbeitung ist dabei kein pauschaler Standard. Wenn solche Hilfsmittel im Einzelfall für die technische Aufbereitung sinnvoll sind oder ausdrücklich abgestimmt werden, erfolgt dies auftragsbezogen und möglichst datensparsam.
Stand: 25.03.2026